top of page
Mesa del juez

Gesetzgebung in Georgien

In Georgien ist Leihmutterschaft legal und unterliegt spezifischen Gesetzen, die die Rechte und Pflichten aller am Prozess beteiligten Parteien regeln.

Voraussetzungen für eine Leihmutterschaft

Nach georgischem Recht müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Leihmutterschaft legal ist. Zunächst muss die Leihmutter mindestens 25 Jahre alt sein und selbst ein Kind zur Welt gebracht haben. Darüber hinaus müssen sowohl sie als auch die Wunscheltern georgische Staatsbürger sein oder einen rechtmäßigen Wohnsitz im Land haben. Vor Beginn der Behandlung ist außerdem eine schriftliche, notarielle Vereinbarung aller Beteiligten erforderlich.

Rechte und Pflichten der Beteiligten

Das georgische Recht legt die Rechte und Pflichten aller an der Leihmutterschaft beteiligten Parteien fest. Die Frau, die als Leihmutter fungiert, hat Anspruch auf angemessene medizinische Versorgung und auf eine Entschädigung für medizinische Kosten, Reisekosten und andere mit der Schwangerschaft verbundene Kosten. Sie haben auch Anspruch auf eine Vergütung Ihrer Leistungen, wobei die Höhe im Voraus vereinbart werden muss und nicht in einem Missverhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen darf.

Andererseits sind die Wunscheltern dafür verantwortlich, der schwangeren Frau eine angemessene medizinische Versorgung zu bieten und alle mit der Leihmutterschaft verbundenen Kosten zu tragen. Sie sind auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Baby gesetzlich als ihr Kind registriert wird, und übernehmen die finanzielle Verantwortung für die Betreuung des Babys nach der Geburt.

Regulierung der internationalen Leihmutterschaft

Das georgische Recht regelt auch die internationale Leihmutterschaft, das heißt, wenn die Wunscheltern keine georgischen Staatsbürger sind oder keinen rechtmäßigen Wohnsitz im Land haben. In diesen Fällen ist ein besonderer Antrag erforderlich und es müssen bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise die Vorlage einer Geburtsurkunde, ausgestellt von der Botschaft des Landes des leiblichen Vaters/der leiblichen Mutter. Darüber hinaus müssen Wunscheltern in Georgien und in ihrem Heimatland einen Rechtsbeistand einholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

Rechtsschutz

Das georgische Recht schützt auch die Rechte des Babys und aller am Leihmutterschaftsprozess beteiligten Parteien. Beispielsweise gilt ein durch Leihmutterschaft geborenes Baby ab dem Zeitpunkt der Geburt rechtlich als Kind der Wunscheltern. Darüber hinaus sind alle Beteiligten verpflichtet, vor der Unterzeichnung der Leihmutterschaftsvereinbarung eine unabhängige Rechtsberatung einzuholen.

Zusammenfassend legt das Leihmutterschaftsrecht in Georgien die Anforderungen an die Praxis, die Rechte und Pflichten aller Beteiligten sowie den erforderlichen Rechtsschutz fest, um einen fairen und sicheren Prozess zu gewährleisten.

bottom of page